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   BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03   

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BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03 (https://dejure.org/2003,1907)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2003 - 6 P 1.03 (https://dejure.org/2003,1907)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 6 P 1.03 (https://dejure.org/2003,1907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG § 73; SGB V §§ 144, 168 a
    Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 73
    Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags auf Fortbestehen einer Dienstvereinbarung - Fortgeltung einer Dienstvereinbarung bei Vereinigung einer großen Krankenkasse mit einer kleinen - Anforderungen an das Vorliegen einer Dienststelle - Geltung des Dienststellenbegriffs ...

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    Dem Gesetzgeber war nämlich bekannt, dass die Arbeitsverhältnisse, von deren Übergang er ausdrücklich ausgeht, in erheblichem Umfang kollektivrechtlich, d.h. durch Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, gestaltet werden (vgl. zur Weitergeltung von Tarifverträgen: Bloch in: GK SGB V § 144 Rn. 21, § 168 a Rn. 15; vgl. ferner zum Übergang eines Firmentarifvertrages auf den neu gegründeten Rechtsträger nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG: BAG, Urteil vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193 199 ff.).

    e) Da die Dienstvereinbarung vom 9. Juli 1991 aus den dargelegten Gründen kollektivrechtlich weiter gilt, kommt die Regelung in § 613 a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB, welche insgesamt lediglich als individualrechtlicher Auffangtatbestand zu sehen ist, nicht zum Zuge (vgl. dazu im Einzelnen: BAG, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168, 188 f.; Beschluss vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB Bl. 1141; Urteil vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193, 199 f.; Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 - AP Nr. 1 zu § 2 SozplKonkG Bl. 1682).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    Auch in derartigen Fällen bleiben Bezugsobjekt und Regelungssubstrat der Vereinbarung die von ihrem Geltungsbereich erfassten Dienststellen (vgl. zum Charakter einer Gesamtbetriebsvereinbarung: BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - S. 11).

    Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - bleiben, wenn Betriebe eines Unternehmens von einem anderen Unternehmen im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übernommen werden, das bis dahin keinen eigenen Betrieb besaß, bei Wahrung der Betriebsidentität die in den übertragenen Betrieben geltenden Gesamtbetriebsvereinbarungen als normative Regelungen in Kraft (BA S. 10 ff.).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    aa) Von dieser Kontinuität erfasst sind nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Regelung auch die Beschäftigungsverhältnisse, die auf die neue Kasse übergehen (vgl. BTDrucks 11/2237 S. 209 zu § 153 Abs. 4).

    Er geht dahin, durch Schaffung größerer Einheiten ausgewogene Risikostrukturen zu schaffen und ein Finanzausgleichsverfahren zu vermeiden (vgl. BTDrucks 11/2237 S. 209 zu § 153).

  • BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00

    Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    Die durch Beschluss vom 2. Mai 2000 - BVerwG 6 PB 1.00 - nur hinsichtlich der Pausenregelung im § 8 Abs. 1 der Dienstvereinbarung zugelassene Rechtsbeschwerde des Beteiligten wies der Senat mit Beschluss vom 8. Januar 2001 - BVerwG 6 P 6.00 - zurück.

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, über die Gültigkeit der Dienstvereinbarung sei in dem früheren personalvertretungsrechtlichen Verfahren, welches durch den Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - BVerwG 6 P 6.00 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 102) sein Ende gefunden habe, bereits rechtskräftig entschieden worden (§ 322 Abs. 1 ZPO).

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    e) Da die Dienstvereinbarung vom 9. Juli 1991 aus den dargelegten Gründen kollektivrechtlich weiter gilt, kommt die Regelung in § 613 a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB, welche insgesamt lediglich als individualrechtlicher Auffangtatbestand zu sehen ist, nicht zum Zuge (vgl. dazu im Einzelnen: BAG, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168, 188 f.; Beschluss vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB Bl. 1141; Urteil vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193, 199 f.; Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 - AP Nr. 1 zu § 2 SozplKonkG Bl. 1682).
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    e) Da die Dienstvereinbarung vom 9. Juli 1991 aus den dargelegten Gründen kollektivrechtlich weiter gilt, kommt die Regelung in § 613 a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB, welche insgesamt lediglich als individualrechtlicher Auffangtatbestand zu sehen ist, nicht zum Zuge (vgl. dazu im Einzelnen: BAG, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168, 188 f.; Beschluss vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB Bl. 1141; Urteil vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193, 199 f.; Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 - AP Nr. 1 zu § 2 SozplKonkG Bl. 1682).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01

    Haftungsbeschränkung für nachkonkurslichen Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    e) Da die Dienstvereinbarung vom 9. Juli 1991 aus den dargelegten Gründen kollektivrechtlich weiter gilt, kommt die Regelung in § 613 a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB, welche insgesamt lediglich als individualrechtlicher Auffangtatbestand zu sehen ist, nicht zum Zuge (vgl. dazu im Einzelnen: BAG, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 32/90 - BAGE 67, 168, 188 f.; Beschluss vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB Bl. 1141; Urteil vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - BAGE 89, 193, 199 f.; Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 58/01 - AP Nr. 1 zu § 2 SozplKonkG Bl. 1682).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00

    Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    Dieser ist wesentlich geprägt durch die Verfolgung bestimmter arbeitstechnischer Zwecke (vgl. BAG, Urteil vom 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 320).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    Nichts anderes ist anzunehmen, wenn die Leitung einer Krankenkasse mit ihrem Hauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung zu Gunsten aller Kassenbeschäftigten abschließt (vgl. zur Erstreckung des Geltungsbereichs einer Gesamtbetriebsvereinbarung auf nach ihrem Abschluss gegründete Betriebe: BAG, Beschluss vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972 Bl. 86).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
    Insbesondere genügt die Rechtsbeschwerdebegründung den formellen Anforderungen nach § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (vgl. BAG, Beschluss vom 10. April 1984 - 1 ABR 62/82 - AP Nr. 1 zu § 94 ArbGG 1979; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - AP Nr. 19 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

  • BVerwG, 02.05.2000 - 6 PB 1.00

    Aufstellen eines Sozialplans in der Form einer Dienstvereinbarung - Abschluss

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 62/82

    Rechtsbeschwerde

  • VG Hamburg, 27.03.1998 - 1 VG FB 17/97
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Ihre Organe fallen im Vereinigungszeitpunkt weg (BVerwG 25. Juni 2003 - 6 P 1.03 - zu II 3 b cc der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 84; Krauskopf/Baier SozKV Stand Juni 2010 § 144 SGB V Rn. 28; Koch in Schlegel/Voelzke SGB V § 144 Rn. 25) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3375/07

    Hochschulbibliothek darf weiterhin mit Kameras überwacht werden

    BVerwG, Beschluss vom 25.6.2003 - 6 P 1/03 -, IÖD 2003, 213; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2008 - 1 B 1740/07 -.
  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    Von der Zulässigkeit dahingehender Feststellungsanträge ist der Senat wiederholt ohne weiteres ausgegangen (vgl. Beschluss vom 8. Januar 2001 - BVerwG 6 P 6.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 102; Beschluss vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 - ZTR 2003, 527; ebenso zum Streit um die Nachwirkung als solche: Beschluss vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 - Buchholz 251.4 § 83 HmbPersVG Nr. 1 S. 3 ff.).
  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung -

    Während damit einerseits der angeordnete Rechtsträgerwechsel eine Zäsur bedeutet, sorgt so andererseits die Gesamtrechtsnachfolgeregelung in § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V auch insofern für Kontinuität (ebenso BVerwG Beschluss vom 25. Juni 2003, 6 P 1.03, IÖD 2003, 213 ff = ZTR 2003, 527 ff).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Diese schaffen als Akte dienststelleninterner Rechtsetzung für die Dienststelle und für deren Beschäftigte unmittelbar geltendes Recht, und zwar in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 6 P 1.03 - Buchholz 250 § 73 BPersVG Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 6 P 3.04

    Beteiligung der Personalvertretung; Mitwirkung beim Erlass von

    Denn die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 BlnPersVG von Dienststelle und Personalrat geschlossenen Dienstvereinbarungen schaffen als Akte dienststelleninterner Rechtssetzung - insoweit der Wirkung von Rechts- und Tarifnormen vergleichbar - für die Dienststelle und deren Dienstkräfte unmittelbar geltendes Recht, und zwar in der Weise, dass alle gegenwärtigen und künftigen in der Dienststelle beschäftigten Dienstkräfte vom Dienststellenleiter nach deren Vorschriften behandelt werden müssen (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 - Buchholz 250 § 73 BPersVG Nr. 4 S. 3; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 7.03 - PersR 2004, 106, 110; Germelmann/Binkert, a.a.O., § 74 Rn. 5 und 38).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 4 LC 117/15

    Altersversorgungszusagen; Ansprüche; Anwartschaften; AOK Niedersachsen;

    Damit normiert § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V eine umfassende öffentlich-rechtliche Rechtsnachfolge aus Anlass des vollständigen Übergangs der Zuständigkeiten mehrerer untergegangener Hoheitsträger auf einen neuen (BSG, Urt. v. 2.12.2004 - B 12 KR 23/04 R -, NJW 2005, 923; BVerwG, Beschl. v. 25.6.2003 - 6 P 1.03 -, Buchholz 250 § 73 BPersVG Nr. 4).

    Aufgrund dieser Gesamtrechtsnachfolgeregelung in § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V, die in den Gesetzesmaterialien auch als generelle Nachfolgeklausel bezeichnet worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2003 - 6 P 1.03 -, Buchholz 250 § 73 BPersVG Nr. 4), sind alle Altersversorgungspflichten aus den von der IKK E. erteilten Altersversorgungszusagen auf die Klägerin am 1. April 2010 übergegangen.

    Dass nach einer kassenartübergreifenden Vereinigung Dienstvereinbarungen unwirksam werden, wenn die Vereinigung dazu führt, dass die bisherigen Krankenkassen ihre Dienststellenidentität verlieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2003 - 6 P 1/03 -, Buchholz 250 § 73 BPersVG Nr. 4), und in einem solchen Fall neue Dienstvereinbarungen abzuschließen sein werden und dann einheitlich für die gesamte neue Krankenkasse gelten sollen, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04

    Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Vereinbarung eine "Dienstvereinbarung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 PersVG Bln ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 - PersR 1998, 476, 477 f.), die als Akt dienststelleninterner Rechtsetzung für die Dienststelle und deren Beschäftigten unmittelbar geltendes Recht schafft, und zwar in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 - DÖD 2003, 213, 214), oder eine sonstige Vereinbarung, die dem Beamten möglicherweise ebenfalls einen unmittelbaren Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften gibt oder jedenfalls insoweit begünstigt, als der Dienstherr nicht willkürlich von einer auf der Vereinbarung beruhenden Verwaltungspraxis abweichen darf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 8.05

    Stellenpool

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Vereinbarung eine "Dienstvereinbarung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 PersVG Bln ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 - PersR 1998, 476, 477 f.), die als Akt dienststelleninterner Rechtsetzung für die Dienststelle und deren Beschäftigten unmittelbar geltendes Recht schafft, und zwar in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 - DÖD 2003, 213, 214), oder eine sonstige Vereinbarung, die dem Beamten möglicherweise ebenfalls einen unmittelbaren Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften gibt oder jedenfalls insoweit begünstigt, als der Dienstherr nicht willkürlich von einer auf der Vereinbarung beruhenden Verwaltungspraxis abweichen darf.
  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 15/04 R

    Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung

    Während damit einerseits der angeordnete Rechtsträgerwechsel eine Zäsur bedeutet, sorgt so andererseits die Gesamtrechtsnachfolgeregelung in § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V auch insofern für Kontinuität (ebenso BVerwG Beschluss vom 25. Juni 2003, 6 P 1.03, IÖD 2003, 213 ff = ZTR 2003, 527 ff).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 62 PV 25.12

    Mitbestimmung; Dienstposten; Absehen von der Ausschreibung; Übung; ständige

  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 26/04 R

    Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung

  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 16/04 R

    Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung

  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 21/04 R

    Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung

  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 25/04 R

    Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung

  • BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 5.18

    Betriebsrentenrechtliche Meldepflicht und Bemessung des

  • VG Mainz, 14.07.2020 - 5 K 1128/19

    (Kein) Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11

    Einstweilige Verfügung; (Gesamt-)Personalrat; Mitbestimmungsrecht; automatisierte

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2007 - L 4 KR 18/04
  • VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08

    Anfechtung des Ergebnisses der Gleichstellungsbeauftragtenwahl; Begriff der

  • ArbG Kaiserslautern, 09.05.2019 - 1 BV 26/18

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung

  • VG Wiesbaden, 28.05.2018 - 3 K 1764/16
  • VG Hannover, 16.12.2011 - 13 A 2081/11

    Gültigkeit der Arbeitszeitvereinbarung beim Nds. Kultusministerium

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